6
Nov
2014

Dilemma

Während ich weiterhin allwöchentlich pendle, hat sich der Vermittler wieder bei mir gemeldet und ein paar Stellenangebote zur Ansicht geschickt. Es gibt interessante Angebote darunter und ich hab ihn gebeten, bei einigen davon mal anzufragen.

Doch es gibt eine zusätzliche Schwierigkeit: Hier in meiner "Anstalt" gibt es sehr großzügige Kündigungsfristen, nämlich sechs Monate zum Quartalsende. Kündige ich also bis Silvester, könnte ich zum 30. Juni gehen, danach wäre es gar erst der 30. September! Der Headhunter meint zu Recht, dass dies ein großes Problem darstellen dürfte, denn kein potentieller Arbeitgeber wartet ein dreiviertel Jahr, um eine offene Stelle zu besetzen. Dafür gibt es zu viele ähnliche Bewerber.

Ich hatte jedoch darauf gehofft, dass man mich mit einem Aufhebungsvertrag eher ziehen lässt. Diese Hoffnung hat sich jetzt leider fast komplett zerschlagen, nachdem ich mit meiner Chefin sprach. Es liegt nicht an ihr, aber der Leiter der Abteilung hat gerade heute zu verstehen gegeben, dass man an akutem Personalmangel leide und die laufenden Projekte in Gefahr seien. Trotz Einstellungsstopp sei man sogar bereit, neue Leute an Bord zu holen.

Vor diesem Hintergrund hätte mein Antrag auf Aufhebung derzeit kaum eine Chance. Doch was ist die Alternative? Kündigen auf Verdacht, um zumindest Ende Juni gehen zu können? Sehr riskant, schließlich suche ich bereits seit einem Jahr erfolglos. Wer sagt mir, dass es in den nächsten sechs Monaten klappen wird? Ohne Job kann ich aber nicht überleben. Dieses Risiko kann ich darum im Grunde nicht eingehen, doch wenn ich hier gebunden bin, werde ich vermutlich erst recht keinen neuen Job finden.

Eine ganz unschöne Situation habe ich da ...
gamine - 6. Nov, 20:40

da hilft manchmal nur, das Problem dem Himmel abgeben und vertrauensvoll sicher sein, dass eine wunderbare Lösung einfach so in den Schoss fällt...

Herr B. - 10. Nov, 07:27

Darauf vertrauen wir im Grunde auch - es wird funktionieren, wenn es denn so sein soll. Aber ein wenig nachhelfen würde ich schon gern. ;-)
C. Araxe - 6. Nov, 21:11

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Längere Fristen gelten nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Herr B. - 10. Nov, 06:19

Das ist grundsätzlich richtig. Leider gibt es aber noch Absatz 4:
4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.

Und genau das trifft leider bei uns zu. Die Rechtsprechung bestätigt solche Regelungen leider ebenfalls, siehe hier:
http://www.bag-urteil.com/28-05-2009-bag-8-azr-89607/

Ich hab leider schlechte Karten ...
alex_blue - 10. Nov, 11:33

o.g. (von Araxe) gilt ja wohl nur, wenn im Arbeitsvertrag nix drinsteht. Das kenne ich ja überhaupt nicht...
Herr B. - 10. Nov, 11:56

So ist es, und ein Tarifvertrag kann andere Fristen regeln. Ich recherchiere gerade noch, ob der Passus in unserem TV wasserdicht ist oder auslegbar ... :-)
iGing (Gast) - 6. Nov, 22:08

Wenn ich es richtig verstehe, sollen doch sogar neue Leute eingestellt werden. Da kann es dann ja nicht so schwer sein, die frei werdende Stelle auch gleich neu zu besetzen. Oder werden da nur Spezialisten gebraucht, die schwer zu finden sind?

Herr B. - 10. Nov, 07:11

Das Einstellen neuer Mitarbeiter ist natürlich immer nur die zweitbeste Möglichkeit, zudem dauert ein Bewerbungsverfahren Monate. Und daher nutzt man die Frist gern aus, die der Tarifvertrag bietet. Dazu kommt, dass wir momentan große Projekte am Laufen haben, und ich speziell in einem der Projekte auf die Schnelle nicht zu ersetzen bin.
alex_blue - 10. Nov, 11:36

Oh man, das ist echt doof.

Ich hab auch 6 Monate zum Q-Ende, hatte aber das Glück, daß meine neue AG mich tatsächlich ein 3/4 Jahr vorher schon wollte. Allerdings haben sie natürlich auch gleich gefragt, ob ich früher kommen könnte, was anfangs gut aussah, sich dann aber leider in Luft auflöste. Aber unterschrieben ist unterschrieben :-)

Ich drück Dir ganz doll die Daumen.

Aber das Wagnis eingehen, und auf Verdacht kündigen würde ich auch nicht! Es sei denn, Du könntest Dich mit Interims-Jobs erstmal über Wasser halten.

Herr B. - 10. Nov, 11:57

Danke fürs Daumen drücken.

Es wäre wirklich ein enormes Wagnis, das ich nur äußerst ungern eingehen wollte. Doch irgendwie scheint es wie ein Deadlock - ohne Kündigung keine neue Stelle, aber ohne neue Stelle kann ich auch schlecht kündigen.

Wenn es konkreter wird, werde ich versuchen zu verhandeln ....
pathologe - 1. Dez, 11:46

Zusätzlich

zu Frau Araxes Kommentar: checken Sie mal ganz genau, was in Ihrem Arbeitsvertrag (und gegebenenfalls in irgendwelchen damit zusammenhängenden Richtlinien) drinsteht. Checken Sie es auf Fehlverhalten seitens der Firma hin, wo es der GL besser "in den Kram passte", Ihnen gegebenenfalls zustehende zusagen nicht einzuhalten oder unter den Tisch fallen zu lassen. Das kann ein Arbeitsrechtler/Anwalt sehr gut verwenden, falls Sie früher aus dem Vertrag rauswollen.

Ich suche auch schon eine ganze Weile, da ich mich wieder mehr nach Deutschland orientieren möchte. Ausland ist zwar schön und nett, aber man möchte ja auch noch was von der Familie haben.

Herr B. - 1. Dez, 12:42

Das kann ich gut verstehen, aus ähnlichen Gründen suche ich ja auch ...

Ich hab mich inzwischen mit dem Personalrat hier unterhalten. Es gibt leider nichts zu rütteln an den Standard-Verträgen, wobei mir niemand schlüssig erklären konnte, warum man einer solchen Regelung, die für einen Arbeitnehmer äußerst ungünstig ist, überhaupt irgendwann mal im Tarifvertrag zugestimmt hat. Schließlich sieht das Gesetz wesentlich bessere Regelungen vor. Doch hier greift die Gesetz-Pyramide eben leider nicht, weil abweichende Regelungen ausdrücklich zugelassen werden. Eine Bekannte von mir beißt sich hier in der Anstalt auch gerade die Zähne daran aus. Sie versucht, mit Hilfe eines Anwalts etwas zu erreichen und zieht dabei alle Register (inkl. Mobbing). Bisher vergeblich.

Es wird also auf mein Verhandlungsgeschick und den guten Willen der drei Chefs ankommen, ob ich mit einem Aufhebungsvertrag früher gehen kann. Eine Frist von drei Monaten wäre dabei absolut in Ordnung und durchaus im normalen Rahmen. Doch es steht in den Sternen, was dabei herauskommt. Da ich bisher aber nicht einmal ein Angebot auf dem Tisch habe, lohnt es nicht, konkret zu werden. Bis es soweit ist, könnte sie die Meinung der Entscheidungsträger längst wieder geändert haben.
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