11
Mai
2011

Scheiden tut weh ...

... vor allem im Geldbeutel! Das war ein Grund dafür, warum ich das Verfahren so lange hinaus geschoben hab. Nun soll es aber los gehen, und gestern war RA-Termin. Mit rund 2500 Euro werde ich rechnen müssen, eine heftige Summe, aber an der ist nicht zu rütteln. So wollen es die entsprechenden Vorschriften ...
Dabei ist doch fast alles schon im Vorfeld geklärt. Bis - ja bis auf den nachehelichen Unterhalt. Und das könnte ein Knackpunkt werden. Frau möchte darauf nicht verzichten - wenigstens bis zur Rente! Damit kann ich, bei allem Verständnis, so nicht einverstanden sein, jedenfalls so lange nicht, wie sie sich nicht aktiv um (mehr) Arbeit bemüht. Ist eine längere Geschichte, und es kann hier schnell zu Missverständnissen führen, daher will ich gar nicht näher darauf eingehen. Aber ich hoffe, dass wir da in den nächsten Monaten noch eine Lösung finden. Ansonsten könnte es in den letzten Wochen der Ehe doch noch mal Krieg geben.
goldfederchen - 11. Mai, 07:02

Gibt es dazu nicht eindeutige gesetzliche Regelungen?

Herr B. - 11. Mai, 07:09

Es gibt Regelungen, und diese sind auch verschärft worden, aber die sind trotzdem alle auslegbar. Und wenn meine Ex vor Gericht behauptet, sie hätte sich allein für die Familie im Jahre 2003 aus dem Berufsleben zurück gezogen (was nicht stimmt, weil sie ohnehin kündigen wollte) - wer will dann jetzt von einer 50jährigen verlangen, einen brauchbaren Job zu finden, der ihren Lebensunterhalt sichert?
goldfederchen - 11. Mai, 18:41

Das ist sicher schon richtig, so einfach ist das nicht mehr. Aber trotzdem machbar, denke ich. Und Euer Sohn ist nicht mehr so klein, dass er nicht auch mal eine Zeitlang alleine sein kann, bis sie gegen Mittag nach Hause kommt. Ich würde auch eher versuchen, da hart zu bleiben. Und ich wünsche Dir natürlich einen Richter, der FÜR DICH entscheidet.
Daumendrückende Grüße vom
Goldfederchen
Herr B. - 11. Mai, 18:55

Danke Dir. Ich sehe das auch so. Und sie arbeitet ja auch - im Schnitt 15 Stunden die Woche. Aber damit kann man weder ein Haus unterhalten noch zwei Personen ernähren, ein Auto unterhalten usw. Andee Möglichkeiten hat sie mit Hinweis auf das Kind bisher stets abgelehnt.
Ein Gericht könnte ihr da durchaus zustimmen und auch zu der Feststellung kommen, dass ihr durch die Aufgabe ihres Arbeitsplatzes seinerzeit nun ein finanzieller Schaden entstanden ist, den ich auszugleichen habe.
bartynova - 11. Mai, 16:13

O Himmel, ich hoffe, du hast eine gute Anwaltskanzlei!!!!
Nachehehlicher Unterhalt sowie Beteiligung an den Rentenpuntken, sag ich nur....

Ich kann leider nur empfehlen, bei aller Fairness auch hart zu bleiben und harte Kommunikation zu führen. Wie lange seit ihr jetzt auseinander? Wie lange war sie für den Sohn da? Wie lange lebte erUnd wo lebt der Sohnemann jetzt?
Du kannst doch nicht die nächsten 12, 15 Jahre Unterhalt zahlen, wo sie jetzt schon einiges an Zeit hatte, sich ein eigenes Leben aufzubauen.

Die Konsequenz von zu viel Kompromissbereitschaft bei Scheidungsvereinbarungen ist nach meiner Erfahrung leider, dass man die Folgen sehr lange spürt, so lange, dass man den anderen/die andere irgendwann überhaupt nicht mehr sehen will.

Herr B. - 11. Mai, 18:31

Das wird sich noch zeigen müssen. Verzichten möchte sie jedenfalls auf keinen Fall, jedenfalls nicht freiwillig. Und aktuelle Urteile machen mir da teilweise nicht gerade Mut. Es hängt davon ab, wie die Phase beurteilt wird, in der sie zu Hause war. Um den Ver_sorg_ungs-Aus_gleich mache ich mir da gar nicht sooo viele Sorgen, weil sie bis 2003 stets mehr verdient hat als ich. Aber was den Unterhalt angeht, könnte es für mich ein böses Erwachen geben. Wir sind jetzt offiziell seit Anfang 2008 getrennt lebend, in Sachen Arbeit hat sich bei ihr seitdem so gut wie nichts getan, immer mit der Begründung, sie müsse sich schließlich um das Kind kümmern.
oberansicht - 11. Mai, 20:30

manchmal frage ich mich wirklich, was die sich da beim verabschieden neuer gesetze denken. aber mach es doch einfach wie mein ex. als mein anwalt unterhalt für mich forderte, meinte er, dann würde er sich nicht scheiden lassen und würde auch daheim wieder einziehen. als ich entgegnete, ob er dann auch vielleicht wieder im ehebett nächtigen wolle und mir die bazillen der diversen "damen" ........ meinte er, sicher würde er wieder ins ehebett wollen. wär ja seins. da hab ich dann schnell verzichtet, weil das wollte ich mir nicht antun. dabei gings nur um eine überbrückung, weil ich ja den job in seiner firma auch verloren hatte.

auch bei den alimenten legte er sich quer - 400€ waren ihm zuviel, er konnte nur 300€ anbieten. denn er hätte ja nur 1.000€ im monat zur verfügung - laut bilanz (in der buchhaltung waren einige meiner rechnungen drin, die ich bezahlt hatte und somit der gewinn nicht besonders hoch). dass er aber allein für das nach seinem auszug angeschaffte leasingfahrzeug incl. versicherung über 1.000€ zu berappen hatte, interessierte den richter nicht besonders. es blieb bei den 300€.

erst nachdem meine tochter um studienbeihilfe ansuchte und er sein einkommen nachweisen musste, kamen wir drauf, dass er alleine 750€ alimente zu zahlen hätte. aber da war sie schon volljährig und gegen den papa unternimmt man doch nichts. pfff! (dass die studienbeihilfe nicht gewährt wurde sei noch am rande erwähnt!)

Herr B. - 11. Mai, 20:41

Ich denke schon, dass es schwierig ist, in Gesetzen und Vorschriften wirklich alle Möglichkeiten und Abweichungen aufzufangen. Doch manchmal erscheinen mir Entscheidungen so weltfremd, dass man sich schon fragen muss, welches Gericht _so_ denken kann.
Wie schon mal gesagt, geht es mir nicht darum, meine Frau abzuzocken. Sie wohnt im Haus, ich hab nur ein Zimmer, sie hat ein Auto, ich hab keins mehr, sie fährt jedes Jahr mehrmals in Urlaub, ich höchstens für ein paar Tage in eine Jugendherberge. Aber sie arbeitet nur 15 Stunden die Woche, ich 39. Ich finde, das ist Gerechtigkeit genug ...
alex_blue - 12. Mai, 12:36

Das ist eindeutig Gerechtigkeit genug !!

Ich finde es schon dreist von Ihr, dass sie Ihr sicher sehr bequemes Leben so auf Deine Kosten weiterzuführen gedenkt.

Müßten nicht der Fairneßhalber nach einer Trennung beide das gleiche zum Leben zur Verfügung haben ? Wie kann es sein, daß sie im Haus lebt, plus Auto, plus Urlaube, und Du Dir alles absparen mußt ? Ich finde das sehr ungerecht. Naklar ist es schwer, daß in die Waage zu bringen, aber daß Du dann am Ende Ihr auch noch Geld hinterherwerfen mußt - das kanns doch schonmal gar nicht sein.

Ich finde es durchaus richtig, daß der Berufsaustieg der Frau zugunsten der Familie anerkannt wird, je nach Tätigkeit findet man danach nur sehr selten wieder eine adäquate Anstellung, während der Mann (in seltensten Fällen ist es vielleicht auch mal umgekehrt) fleißig seine Karriere inkl. entsprechender Bezahlung vorangetrieben hat.

Aber bei Euch liegt der Fall ja irgendwie etwas anders....
Herr B. - 12. Mai, 12:48

Ja, zumindest bei genauerem Hinsehen. Meine Ex wollte bei der Fa. auf keinen Fall bleiben und hat das Angebot der Abfindung halt angenommen. Allerdings mit der Zielstellung, nach einer gewissen Zeit wieder zu arbeiten. Daraus wurde nur dann nichts, weil sie keine Arbeit gefunden hat. Aber wer will das im Zweifel jetzt noch nachweisen, wenn es wirklich zum Streitpunkt werden sollte? Und von Karriere kann man bei mir nun wirklich nicht sprechen. Mehr als die Sicherung unserer Existenz ist dabei nicht rum gekommen.
Fakt ist, dass sie das Haus vor der Ehe erworben hat. Die Raten habe ich dann natürlich mit getragen bzw. später allein bestritten. Von all dem will ich gar nichts haben, und sie kann und soll auch in dem Haus bleiben und glücklich werden. Ich möchte aber nur ungern ein Leben lang irgendwie dafür mitzahlen. Es gibt dazu ein interessantes Urteil (XII ZR 108/09), das erinnert mich stark an meine Situation und macht mir nicht gerade Mut.
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