Hm.
SEHR schwierige Frage.
Ich muss da leider auch sagen: Das ist grenzwertig.
Vor allem, wenn der Zustand nicht abzusehen ist auf maximal 3 Jahre oder so.
Aber auch das geht alles. Mein Ex hat seiner Ex das Haus überlassen und musste aber noch mit abbezahlen.
Da war das Geld auch arg knapp. Aber eben auf einen überschaubaren Zeitraum. (Kinder hatten sie keine)
Blöd bei Dir ist, dass der Zuverdienst bei einem evtl. Nebenjob wohl auch angerechnet werden würde... Mal abgesehen davon, ob Du Zeit und Lust dazu hättest.
Ich nehm' mal an, für einen Mietzuschuss verdienst Du zuviel...?
Ja, da hab ich keine Chance.
Für das Haus muss ich immerhin nicht zahlen, aber dafür bliebe ohnehin nichts übrig. Die Raten trägt sie allein (sind auch nicht hoch). Aber alles Andere - hab ich ja schon beschrieben - ist rechtlich eben immer schwierig und kann so oder so entschieden werden. Das Gericht sieht immer zu, dass die Staatskasse nicht belastet wird, und wird daher immer versuchen, die Versorgung, auch fürs Alter, durch die beteiligten Parteien selbst sichern zu lassen - also in Form von Unterhalt. Es bleibt abzuwarten, wie das bei uns entschieden wird. Über Zeiträume kann ich also zurzeit gar nichts sagen. Lediglich Unterhalt fürs Kind ist begrenzt, das sind max. noch 11 Jahre ...
SEHR schwierige Frage.
Ich muss da leider auch sagen: Das ist grenzwertig.
Vor allem, wenn der Zustand nicht abzusehen ist auf maximal 3 Jahre oder so.
Aber auch das geht alles. Mein Ex hat seiner Ex das Haus überlassen und musste aber noch mit abbezahlen.
Da war das Geld auch arg knapp. Aber eben auf einen überschaubaren Zeitraum. (Kinder hatten sie keine)
Blöd bei Dir ist, dass der Zuverdienst bei einem evtl. Nebenjob wohl auch angerechnet werden würde... Mal abgesehen davon, ob Du Zeit und Lust dazu hättest.
Ich nehm' mal an, für einen Mietzuschuss verdienst Du zuviel...?
Für das Haus muss ich immerhin nicht zahlen, aber dafür bliebe ohnehin nichts übrig. Die Raten trägt sie allein (sind auch nicht hoch). Aber alles Andere - hab ich ja schon beschrieben - ist rechtlich eben immer schwierig und kann so oder so entschieden werden. Das Gericht sieht immer zu, dass die Staatskasse nicht belastet wird, und wird daher immer versuchen, die Versorgung, auch fürs Alter, durch die beteiligten Parteien selbst sichern zu lassen - also in Form von Unterhalt. Es bleibt abzuwarten, wie das bei uns entschieden wird. Über Zeiträume kann ich also zurzeit gar nichts sagen. Lediglich Unterhalt fürs Kind ist begrenzt, das sind max. noch 11 Jahre ...