Kannst du das Geld (= ihren Anteil) nicht mit ihrem Unterhalt verrechnen? Es ist schon klar, dass das Kind nicht drunter leiden soll; das kann aber nicht bedeuten, dass du immer die andere Backe auch noch hinhälst. Und wenn sie eh schon woanders zurückzahlen muss, weil sie mehr nimmt als ihr zusteht, wird sie mit Forderungen vielleicht vorsichtig sein.
Ja, das wäre natürlich eine Möglichkeit. Allerdings geht es bei diesem Geld ums Kind und nicht um Unterhalt für sie. Und dann müsste man wieder darüber streiten, was nun vom Unterhaltspflichtigen über den Unterhalt lt. Tabelle hinaus zu zahlen ist (für Klassenfahrten, Zahnbehandlungen, Geburtstag usw. - darüber kann man massenweise in Foren lesen ...). Außerdem sind wir momentan in den "Verhandlungen" für den nachehelichen Unterhalt für meine Ex. Da möchte ich möglichst sensibel vorgehen, um mich nicht am Ende ganz nackt ausziehen zu lassen. Mit anderen Worten - ich hab erst mal gezahlt und beiße die Zähne zusammen.
Vielleicht müsste ich manchmal tatsächlich etwas härter sein, aber das fällt mir schwer. Und leider weiß sie das gut auszunutzen. :-/
Vielleicht müsste ich manchmal tatsächlich etwas härter sein, aber das fällt mir schwer. Und leider weiß sie das gut auszunutzen. :-/