oberansicht - 14. Jun, 10:25

ach du liebe güte - was ist denn das für eine regelung?

Herr B. - 14. Jun, 10:38

Die Regelung besagt, dass dem getrennt lebenden Teil 3 Siebtel der Differenz aus eigenem und dem Einkommen der/des Anderen zustehen. Diesen Betrag kann ich nicht in voller Höhe überweisen, weil dann schon die Grenze meines Selbstbehalts greift. Folglich wird jede Erhöhung meines Gehaltes nur dazu führen, dass ich etwas mehr von den drei Siebteln überweisen muss .... Ist das verständlich? :-)
oberansicht - 14. Jun, 14:28

mal den abakus heraussuche ... *gg

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 

logo

Alles auf Anfang

Jobsuche - beendet

Schweiz
Bewerbungen: 96
Interviews:       2
Absagen:        91

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Viel Vergnügen! Ich dachte,...
Viel Vergnügen! Ich dachte, es wird mal Zeit für etwas...
Herr B. - 24. Jul, 15:12
na, dann werde ich mich...
na, dann werde ich mich mal einlesen gehen :) liebe...
Oberansicht (Gast) - 24. Jul, 11:22
Danke für die Info! Eigentlich...
Danke für die Info! Eigentlich sollte es egal sein,...
Herr B. - 18. Jul, 16:31
http://herrbeh.blogspot.de / Fehler...
http://herrbeh.blogspot.de / Fehler gefunden!
Moonbrother - 18. Jul, 14:23
Der Link funktioniert...
Der Link funktioniert nicht (bei mir).
Moonbrother - 18. Jul, 13:13

Status

Online seit 6172 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 24. Jul, 15:12

Archiv

Juni 2011
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 1 
 2 
 4 
 5 
 6 
 8 
10
11
12
13
15
16
17
18
19
20
22
24
25
26
28
29
 
 
 
 

Besucher


Wo kommt Ihr her?

Countdown


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren