oberansicht - 14. Jun, 10:25
ach du liebe güte - was ist denn das für eine regelung?
Herr B. - 14. Jun, 10:38
Die Regelung besagt, dass dem getrennt lebenden Teil 3 Siebtel der Differenz aus eigenem und dem Einkommen der/des Anderen zustehen. Diesen Betrag kann ich nicht in voller Höhe überweisen, weil dann schon die Grenze meines Selbstbehalts greift. Folglich wird jede Erhöhung meines Gehaltes nur dazu führen, dass ich etwas mehr von den drei Siebteln überweisen muss .... Ist das verständlich? :-)
oberansicht - 14. Jun, 14:28
mal den abakus heraussuche ... *gg