Blitzi - 23. Apr, 14:49
Dann hoffe mal weiter. Im Zweifelsfall werden sie sich darauf rausreden, daß hr ja schon eine GU bekommen habt. ;)
Herr B. - 23. Apr, 14:51
Das kann gut sein, aber damit kommen sie nicht durch, denn die sollte Entschädigung sein, nicht mehr und nicht weniger. Aber für eine Leistung, die nicht zur Verfügung stand, werde ich definitiv nicht zahlen. Da es eine Lastschrift ist, kann ich die ja zurückholen. Dann werden wir sehen ;-)