Auch von mir ein ganz klares NEIN. Ihr seid geschieden, Du bezahlst Deinen berechneten Unterhalt, für den Rest muss sie selbst aufkommen.
Und wenn sie 3 x im Jahr in Urlaub fahren kann, sich ein Haus und ein Auto leisten kann, dann muss sie dies eine Betriebskostennachzahlung miteinplanen.
Ein schlechtes Gewissen ist da sicher nicht angebracht, denn zu einer Trennung tragen immer beide dazu, auch wenn Du derjenige bist, der ausgezogen ist.
Als mein Ex damals aus unserem gemeinsam angemieteten Haus auszog, blieb ich weitere anderthalb Jahre drin wohnen - doch gab es irgendwann einen Zeitpunkt, an dem ich beschloss, in eine Wohnung umzuziehen, um hier ordentlich Kosten einzusparen.
Mir ist nicht bekannt, ob sie das Haus alleine mit Deinem Sohn oder mit einem neuen Partner bewohnt. Falls alleine, stellt sich eben auch die Frage, ob man da wirklich ein ganzes Haus braucht...
Feuerpferd - 4. Mai, 13:35
Und außerdem kümmerst Du Dich ja regelmäßig um Deinen Sohn und an den Tagen, an denen er bei Dir ist, kommst Du ja auch für Unterhalt auf, sprich Essen, Wasser, Strom etc....
Bis auf die Tatsache, dass wir noch nicht geschieden sind, hast Du Recht. Immerhin - sie hat damals bei der Entscheidung, ob sie im Haus wohnen bleibt oder nicht, schon versucht, die Kosten abzuschätzen. Und die lagen aufgrund der geringen Kreditrate, unter denen einer (für sie) akzeptablen Mietwohnung. Aber natürlich sind knapp 100 qm für zwei Personen nicht gerade wenig, so gesehen dürften die anfallenen Betriebskosten unproportional hoch sein.
Jetzt könnte ich wieder damit argumentieren, dass ich im Prinzip froh bin, dass mein Sohn dort wohnen bleiben konnte und er nicht auch noch umziehen musste nach meinem Weggang. Aber mit dieser Argumentation drehe ich mich im Kreis. Und einfach davon auszugehen, dass in der Not Herr B. schon einspringen wird, finde ich dreist.
Feuerpferd - 4. Mai, 14:28
Gut, dann seid Ihr noch nicht geschieden, aber zumindest schon 2 Jahre getrennt. Mag sein, dass die Kreditrate des Hauses geringer ist als eine "für sie!!!" akzeptable Mietwohnung... Doch knapp 100 qm brauchen die beiden doch nicht...
Mein Haus hatte 130 qm + 3 bewohnbare Kellerräume und 100 qm Garten - ja, es war schön - doch definitiv betrachtet bewohnten meine Feuerwidderin und ich das Erdgeschoss (Küche, Eß- und Wohnbereich) und hatten jeweils ein Zimmer für uns. Das Gästezimmer stand leer, die Räume im Keller waren auch selten benutzt. Doch alles musste geheizt werden.
Heute wohnen wir auf 78 qm und haben hier viel Platz - sogar ein kleines Büro und ich zahle 500 Euro weniger pro Monat...
Dein Sohn wird auch einen Umzug verkraften, ganz sicher. Es gibt sicherlich auch Wohnungen im Umkreis, so dass er keinen Schulwechsel hieven muss.
Ja, es ist dreist, Dir ein schlechtes Gewissen zu machen und Dir die Taschen zu erleichtern. Denn wenn Deine Betriebskostenabrechnung kommt und Du würdest sie bitten, diesen Monat weniger überweisen zu können, dann möchte ich ihre Reaktion darauf gerne sehen...
Es gibt andere alleinerziehende Mütter, die müssen ganz anders kämpfen als Deine Ex...
Ich würde ja nicht einmal auf die Idee kommen, um Hilfe zu bitten oder den Unterhalt zu kürzen, denn einerseits möchte ich nicht eingestehen, allein nicht klar zu kommen, andererseits muss nach mehr als zwei Jahren auch mal Schluss sein damit. Wenn sie der Meinung ist, das Haus wäre inkl. Kosten günstiger als eine Mietwohnung, dann ist das letztlich ihre Sache. Sie konnte immer mit Geld umgehen, also sollte sie auch Risiken einplanen können. Ein Vorschuss von meiner Seite wäre überhaupt keine Frage und ich hätte nicht gezögert mit einer Zusage, aber einfach vorauszusetzen, dass ich auch den letzten Cent noch opfere, finde ich wirklich "bemerkenswert". Soll ich mich jetzt hinstellen, und einen Teil des Unterhaltes abziehen, wenn mein Sohn in den Ferien zwei Wochen am Stück bei mir ist?
Und wenn sie 3 x im Jahr in Urlaub fahren kann, sich ein Haus und ein Auto leisten kann, dann muss sie dies eine Betriebskostennachzahlung miteinplanen.
Ein schlechtes Gewissen ist da sicher nicht angebracht, denn zu einer Trennung tragen immer beide dazu, auch wenn Du derjenige bist, der ausgezogen ist.
Als mein Ex damals aus unserem gemeinsam angemieteten Haus auszog, blieb ich weitere anderthalb Jahre drin wohnen - doch gab es irgendwann einen Zeitpunkt, an dem ich beschloss, in eine Wohnung umzuziehen, um hier ordentlich Kosten einzusparen.
Mir ist nicht bekannt, ob sie das Haus alleine mit Deinem Sohn oder mit einem neuen Partner bewohnt. Falls alleine, stellt sich eben auch die Frage, ob man da wirklich ein ganzes Haus braucht...
Jetzt könnte ich wieder damit argumentieren, dass ich im Prinzip froh bin, dass mein Sohn dort wohnen bleiben konnte und er nicht auch noch umziehen musste nach meinem Weggang. Aber mit dieser Argumentation drehe ich mich im Kreis. Und einfach davon auszugehen, dass in der Not Herr B. schon einspringen wird, finde ich dreist.
Mein Haus hatte 130 qm + 3 bewohnbare Kellerräume und 100 qm Garten - ja, es war schön - doch definitiv betrachtet bewohnten meine Feuerwidderin und ich das Erdgeschoss (Küche, Eß- und Wohnbereich) und hatten jeweils ein Zimmer für uns. Das Gästezimmer stand leer, die Räume im Keller waren auch selten benutzt. Doch alles musste geheizt werden.
Heute wohnen wir auf 78 qm und haben hier viel Platz - sogar ein kleines Büro und ich zahle 500 Euro weniger pro Monat...
Dein Sohn wird auch einen Umzug verkraften, ganz sicher. Es gibt sicherlich auch Wohnungen im Umkreis, so dass er keinen Schulwechsel hieven muss.
Ja, es ist dreist, Dir ein schlechtes Gewissen zu machen und Dir die Taschen zu erleichtern. Denn wenn Deine Betriebskostenabrechnung kommt und Du würdest sie bitten, diesen Monat weniger überweisen zu können, dann möchte ich ihre Reaktion darauf gerne sehen...
Es gibt andere alleinerziehende Mütter, die müssen ganz anders kämpfen als Deine Ex...