Alltagslaunen - 24. Aug, 12:05

Guck doch mal, ob es bei euch sowas wie eine Beratungsstelle oder Meditation gibt. Ich hatte mit meinem Ex das umgekehrte Problem. Er wohnt bequem bei seinem Bruder, hat kaum Fixkosten zu zahlen, gute Exfrau wie ich bin habe ich großzügig auf Unterhalt für mich verzichtet und bekomme "nur" die Alimente fürs Kind. Finanziell stand ich nach der Scheidung also quasi vor dem Ruin. Trotzdem wurde von meinem Ex nichts zusätzlich gezahlt. Keine Schulsachen, kein Gewand, auch am Tanz- und Turnunterricht wollte er sich nicht beteiligen... Das führte zu immer mehr und mehr Spannungen (es gab natürlich auch noch andere Punkte, aber das wäre jetzt zu ausschweifend). Ich habe dann eine Sozialberaterin um Hilfe gebeten, diese hat sich mit uns (natürlich ohne Kind) zusammen gesetzt. Seit dem ist das Verhältnis zwischen uns entspannter, wenn auch leider nicht wirklich freundschaftlich. Aber es gibt nicht mehr so viele Streitereien. Weil sich der Eine doch etwas besser in den Anderen versetzen kann, wenn es ein Außenstehender mal "dolmetscht". Wäre bei euch doch auch einen Versuch wert, oder?

Herr B. - 24. Aug, 12:56

Ein freundschaftliches Verhältnis muss es ja gar nicht werden, das kann man vermutlich auch nicht verlangen. Wir kommen ansonsten ja gut miteinander aus, nur der nacheheliche Unterhalt ist der Knackpunkt. Eine Mediation könnte vielleicht helfen, allerdings sieht meine Ex mich ja in der Pflicht, für sie ein Leben lang Unterhalt zu zahlen, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass ich jetzt schon mal eben über die Runden komme, und das bei 40 Wochenstunden, während sie gerade mal ein paar Stunden pro Woche arbeitet und und keinerlei Ambitionen zeigt, mehr zu arbeiten. Dabei argumentiert sie zu gern mit dem Kind. Aber das ist 15 und muss nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden! Leider spricht das offenbar auch in ihrem Umfeld niemand an, obwohl man mir gegenüber meine Ansicht meist teilt.
Nun ja, in Sachen Musikunterricht haben wir uns geeinigt, dass wir uns die Kosten teilen. Und in Sachen nachehelicher Unterhalt bin ich ja auch bereit, noch bis zur Volljährigkeit unseres Sohnes für sie zu zahlen (ich glaube nicht, dass ich das wirklich müsste, schließlich sind wir seit fünf Jahren getrennt und sie hätte alle Zeit der Welt gehabt, sich zu kümmern). Aber irgendwann muss auch mal Schluss sein. Oder sehe ich das zu einseitig?
Übrigens: Mein Sohn hat mir erzählt, dass sie sich im nächten Jahr ein neues Auto kaufen will ... Ich hab nicht mal ein alter. Sicher, da draußen braucht man ein Auto, aber muss es jetzt und muss es ein neues sein? Ihr Auto ist rund acht Jahre alt. Das hält sicherlich noch ein paar Jahre durch.
schlafmuetze - 24. Aug, 21:38

Meditation ist eine gute Idee ..

... aber sag mal, was hast du denn für einen Anwalt? Ihr seid 5 Jahre getrennt und noch nicht geschieden? Willst du ihr auch noch zu deinem Gehalt deine ganze Rente schenken?
Dein Sohn ist 15 Jahre alt. Dann kannst du verlangen, dass sie Vollzeit arbeitet.
Das wird auch jedes Gericht so sehen.

Liebe Grüße zum Wochenende
Herr B. - 24. Aug, 21:44

Du hast völlig Recht. Die "Schuld" daran liegt bei mir, ich hab mir so viel Zeit gelassen mit dem Antrag! Ich war etwas blauäugig. Erst wollte ich etwas Gras über das Ganze wachsen lassen, damit sich die Emotionen legen können, und dann hab ich es schleifen lassen ... Mein Fehler.
Sicher kann man verschiedene Dinge verlangen, aber man muss auch das Alter der Frau sehen (51) und die Umstände in der Ehezeit, die für einen Beschluss des Gerichts von entscheidender Bedeutung sind. Es gibt Urteile, die das dramatisch unterstreichen. Und das ist der Knackpunkt.
schlafmuetze - 24. Aug, 22:15

Mmmh .. Schuld?!

Naja, das ist alles relativ. Mir scheint, du hast das "schleifen" lassen, um Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Diese 3/7 Regelung gilt doch zum Beispiel nur bis zur Scheidung. Danach würde doch der Unterhalt neu geregelt werden.
Warum ziehst du das jetzt nicht durch? Und wo war noch mal dein Anwalt? Wenn du findest, sie bekommt nach der Scheidung ZU WENIG Geld, dann kannst du ja freiwillig mehr zahlen. Und vor 5 Jahren war sie 46 Jahre. Da arbeiten andere Frauen auch.
Letzlich ist es deine Sache, aber sich einerseits bedauern lassen, aber andererseits selber nichts ändern ist für mich keine überzeugende Haltung.

Natürlich ist diese ganze Trennungsgeschichte ziemlich persönlich, da denke ich mir schon, wie weit ich etwas dazu sagen sollte bis es ZU persönlich wird .. :-/ .. nimm mir meine Offenheit nicht übel.
Liebe Grüße zum Wochenende :-)
Herr B. - 24. Aug, 22:23

Aber nicht doch ... Ich hätte es ja nicht schreiben müssen ;-)
Ich war lediglich zu blauäugig, bin nämlich davon ausgegangen, dass es wie bei der Steuer ist - getrennte Veranlagung, also auch keine Punkte mehr zu verrechnen. Das war natürlich blöd.
Meine Anwältin kennt diese Urteile auch und ist sehr skeptisch, wie weit wir kämen, wenn wir das jetzt vor Gericht durchziehen würden. Wie gesagt, es gibt Urteile, die aufgrund der Situation während der Ehe den Männern einen lebenslangen Unterhalt aufgebrummt haben. Will ich das riskieren oder fahre ich dann lieber auf Sparflamme?
Momentan ist die Strategie so: Ich hatte meiner Ex eine "Abfindung" angeboten, quasi eine Einmalzahlung für einen Unterhalt, bis mein Sohn volljährig ist. Den hat sie als zu gering (!) abgelehnt. Nun werden wir also gar nichts tun. Das heißt, dass, solange meine Frau keinen Antrag stellt, zum Unterhalt gar nichts geregelt wird. Vorteil: Ich könnte danach unverzüglich die Zahlungen für sie einstellen. Nachteil: Sie hätte JEDERZEIT die Möglichkeit, auch im Nachhinein Unterhalt einzuklagen. Ich kann also nie sicher sein, nicht doch noch geschröpft zu werden, wenn sie mit diesem Antrag durch käme.
schlafmuetze - 24. Aug, 23:14

Hab schon gerade gelesen ..

am 12 Sept. ist Termin.
Merkwürdigerweise kenne ich nur Fälle, wo die Ehen so kurz waren, das es keinen Unterhalt gab ... (!!!) .. muß einem auch zu denken geben.
Und einen Fall, da ist "Er" selbständig und "Sie" ist ihm zuliebe zu Hause geblieben, weil er nicht wollte, dass sie arbeitet.. (Haben auch ein Kind zusammen, bei der Trennung 12 j.).
Sie hat nichts gekriegt. Gar nichts. Nur Unterhalt fürs Kind. Nicht mal das Geld ihrer Oma (5 stelliger Bereich), das sie in sein Haus gesteckt hat, hat sie wiederbekommen. Das Haus war seins und er hat entgegen seinem Versprechen nichts ins Grundbuch eintragen lassen.
So kann es auch gehen.
Ich denke nicht, dass es heute noch lebenslangen Unterhalt gibt. Du mußt auch überlegen, was letztlich teurer wird .. bis zu St. Nimmerlein zahlen oder eine teurere Scheidung.
Habt ihr nur eine gemeinsame Anwältin?
Grüßli :-)
Herr B. - 25. Aug, 07:38

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es natürlich keine "gemeinsame" Anwältin. Ein Anwalt kann immer nur eine Seite vertreten. Also hab nur ich eine Anwältin, sie hat darauf verzichtet, hat sich nur ein Mal von einer Anwältin beraten lassen. Und die hat ihr wohl mit diesen Urteilen, die man auch im Netz nachlesen kann, Mut gemacht. Und in der Tat gibt es lebenslangen Unterhalt noch! Mag man kaum glauben, aber es ist so.
Aber wie gesagt, solange meine Frau keinen Antrag stellt, wird auch während der Verhandlung nichts dazu gesagt werden, und es gibt keinen Unterhalt. Also lasse ich es jetzt laufen. Und wenn es dann aus irgend welchen Gründen doch dazu kommen sollte, dann kann ich nur hoffen und muss die Entscheidung dann ohnehin so akzeptieren, wie sie getroffen wird.

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