Scheidungen sind nie gerecht. Am wenigsten für das Kind.
Es gibt drei Möglichkeiten:
1.) Du läßt dich von deiner Frau und deinem Kind erpressen, aber dann jammer nicht rum, denn du hast es so entschieden.
2.) Du zahlst nicht und erklärst dafür deinem Sohn, dass Geld nicht auf Bäumen wächst. (Es ist nicht die schlechteste Erziehung, seinem Kind den Umgang mit Geld und auch Verzicht üben lernen zu lassen. Und wenn er diesen Musikunterricht unbedingt möchte, ist es sogar richtig, dass er Erspartes dazu beiträgt. "Dem Kind zuliebe alles zahlen" ist keine Erziehung und tut dem Kind nicht gut.)
3.) Du bestehst darauf, dass beide Elternteile zahlen. Was ist denn in den Unterhaltsregelungen des Gerichts festgelegt worden?
Und selbstverständlich muß deine Frau eine Arbeit aufnehmen. Wenn ihr noch gar nicht geschieden seid, gilt das neue Scheidungsrecht und da ist es so vorgesehen, wenn das Kind 3 Jahre alt ist.
Grüßli
Ich hab jetzt vorgeschlagen, dass wir die Kosten teilen. Das fände ich noch fair. Da wir noch nicht geschieden sind, gilt die 3/7-Regel, und nach der bliebe mir noch weniger, wenn meine Frau darauf bestehen würde. Ich sehe es jedoch als Ausgleich, dass ich völlig ohne was ausgezogen bin und mir alles neu aufbauen musste.
Ganz so einfach ist das leider auch mit neuem Gesetz nicht. Es gibt genügend Urteile, die das ganz anders sehen. Denn es zählt eben nicht nur das Alter von Frau und Kind, sondern es kommt auf viel mehr an, soziale Situation, die Situation während der Ehe usw. Und letztlich sind es Einzelfallentscheidungen, die auch abhängig sind vom Richter.
Hallo Herr B.
Es gibt drei Möglichkeiten:
1.) Du läßt dich von deiner Frau und deinem Kind erpressen, aber dann jammer nicht rum, denn du hast es so entschieden.
2.) Du zahlst nicht und erklärst dafür deinem Sohn, dass Geld nicht auf Bäumen wächst. (Es ist nicht die schlechteste Erziehung, seinem Kind den Umgang mit Geld und auch Verzicht üben lernen zu lassen. Und wenn er diesen Musikunterricht unbedingt möchte, ist es sogar richtig, dass er Erspartes dazu beiträgt. "Dem Kind zuliebe alles zahlen" ist keine Erziehung und tut dem Kind nicht gut.)
3.) Du bestehst darauf, dass beide Elternteile zahlen. Was ist denn in den Unterhaltsregelungen des Gerichts festgelegt worden?
Und selbstverständlich muß deine Frau eine Arbeit aufnehmen. Wenn ihr noch gar nicht geschieden seid, gilt das neue Scheidungsrecht und da ist es so vorgesehen, wenn das Kind 3 Jahre alt ist.
Grüßli
Ganz so einfach ist das leider auch mit neuem Gesetz nicht. Es gibt genügend Urteile, die das ganz anders sehen. Denn es zählt eben nicht nur das Alter von Frau und Kind, sondern es kommt auf viel mehr an, soziale Situation, die Situation während der Ehe usw. Und letztlich sind es Einzelfallentscheidungen, die auch abhängig sind vom Richter.