Nachlässe sollten nach Bedürftigkeit gehen und nicht nach Alter.
An deiner Stelle würde ich mal ein Leserbrief zu dieser Altersdiskriminierung schreiben. Es würde mich nicht wundern, wenn dies gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt, wo man nicht wegen seines Alters diskriminiert werden darf.
ja gott, wenn es danach geht, würde ich mich zeitlebens bedürftig erhalten, um ja nicht wie andere voll für mich selbst sorgen zu müssen. (immer an den brüsten von mama staat.)
der einzig voll ermäßigungsberechtigte, den ich kannte (75% schwerbehinderung als folge von kinderlähmung), hat diese nie in anspruch genommen. es war für ihn eine frage der selbstachtung - und er war nicht wohlhabend.
Ich hatte schon mal überlegt, dem betreffenden Unternehmen eine Mail zu schicken, war dann aber letztlich zu bequem, weil ich dort ohnehin nicht wieder hingehen wollte. Aber im Prinzip wäre es wirklich interessant, mal eine Auskunft über die Hintergründe zu bekommen.
Da ich noch eine Weile studieren werde, erhalte ich bestimmt noch Gelegenheit dazu an anderer Stelle.
@kittykoma: Diese Missbrauchsfälle wirst Du nirgends ganz unterbinden können, und eine gewisse Kontrolle soll und muss es schon geben, keine Frage.
Ich muss sagen, dass ich mich früher auch schwer getan habe, solche oder ähnliche finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Aber mittlerweile bin ich da etwas weniger zimperlich, weil die jährliche Summe fürs Studium fast meinem monatlichen Netto-Einkommen (nach Abzug vom Unterhalt) entspricht. Und in diesen Dimensionen nehme ich dann doch gern mal die eine oder andere "Ermäßigung" gern an.
auch ich habe transferleistungen der gesellschaft in anspruch genommen, als alleinerziehende mutter, beim berufsstart. die altersbegrenzung schließt leute aus, die in einem dauerhaft versorgungswürdigen zustand verharren wollen. damit entsteht ein zwang, sich auf die eigenen füße zu stellen.
daß es leute wie herrn b. trifft, die neben ihrem job eine qualifikation machen und dafür zeit und geld investieren, ist ungerecht. ich halte die regelung für veraltet, da sie eigentlich eine andere funktion hatte.
An deiner Stelle würde ich mal ein Leserbrief zu dieser Altersdiskriminierung schreiben. Es würde mich nicht wundern, wenn dies gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt, wo man nicht wegen seines Alters diskriminiert werden darf.
der einzig voll ermäßigungsberechtigte, den ich kannte (75% schwerbehinderung als folge von kinderlähmung), hat diese nie in anspruch genommen. es war für ihn eine frage der selbstachtung - und er war nicht wohlhabend.
Da ich noch eine Weile studieren werde, erhalte ich bestimmt noch Gelegenheit dazu an anderer Stelle.
Ich muss sagen, dass ich mich früher auch schwer getan habe, solche oder ähnliche finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Aber mittlerweile bin ich da etwas weniger zimperlich, weil die jährliche Summe fürs Studium fast meinem monatlichen Netto-Einkommen (nach Abzug vom Unterhalt) entspricht. Und in diesen Dimensionen nehme ich dann doch gern mal die eine oder andere "Ermäßigung" gern an.
daß es leute wie herrn b. trifft, die neben ihrem job eine qualifikation machen und dafür zeit und geld investieren, ist ungerecht. ich halte die regelung für veraltet, da sie eigentlich eine andere funktion hatte.