das dachte ich auch früher....ist aber nicht der fall. selbst gesetzlich unzulässige klauseln finden sich da manchmal in mietverträgen, die nichtig sind. hatte ich schon mal. und das auch bei einer großen gesellschaft. die leben nämlich auch manchmal einfach nach dem prinzip "wo kein kläger, da kein richter" und ich hab das gefühl, dass viel zu wenig leute im mieterbund sind oder sich zumindest wehren.
Gerade neulich ist ein Kollege von mir umgezogen und die grosse Verwaltungsfirma meinte, er hätte 10 Tage ab Wohnungsübergabe Zeit, eine Mängelliste zu schreiben. Tatsächlich ist es bei uns aber gesetzlich so geregelt, dass man ab Einzug in die Wohnung 30 Tage Zeit hat, um eine Mängelliste zu schreiben. Wohnungsübergabe ist nicht gleich Einzug. Bei meinem Kollegen lagen da 2 Wochen dazwischen. Es ist aber unmöglich, gewisse Mängel festzustellen, wenn man nicht bereits ein paar Tage in der Wohnung lebt.
Gerade neulich ist ein Kollege von mir umgezogen und die grosse Verwaltungsfirma meinte, er hätte 10 Tage ab Wohnungsübergabe Zeit, eine Mängelliste zu schreiben. Tatsächlich ist es bei uns aber gesetzlich so geregelt, dass man ab Einzug in die Wohnung 30 Tage Zeit hat, um eine Mängelliste zu schreiben. Wohnungsübergabe ist nicht gleich Einzug. Bei meinem Kollegen lagen da 2 Wochen dazwischen. Es ist aber unmöglich, gewisse Mängel festzustellen, wenn man nicht bereits ein paar Tage in der Wohnung lebt.