also ich stecke da natürlich wie jeder andere auch, nicht wirklich drin. aber mit welchem vorsatz soll eine kleine kassiererin, die seit 30 jahren dort arbeitet, 1,30 Euro unterschlagen? (jetzt mal vorausgesetzt, sie ist nicht schon vorher unangenehm aufgefallen). würde man für so einen betrag seinen job aufs spiel setzen? eher nicht.
hatte auch gestern abend bei kerner reingezappt. betroffene kassiererin war anwesend, ebenso ihr anwalt (ein nerviges, wenn auch nicht ganz verkehrtes etwas ;)) und die anwältin des besagten arbeitgebers. und anhören konnte ich mir nur das gerede von letzterer nicht wirklich. das war ein drumrum- und rausreden. und für mich bleibt auch nur eine frage: warum die mitarbeiterin nicht zur seite nehmen? zur not eine abmahnung...und wenn sie sich nicht einsichtig zeigt oder sonst negativ auffällt, kann man immer noch die harten juristischen geschütze auffahren.
Hättest Du doch mal besser aufgepasst und mich jetzt aufklären können. *g* Ich hab nämlich nur die trockene Mitteilung in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten gelesen, und da stand halt nur das Urteil samt Begründung. In den Klatschblättern wiederum steht sicher was Anderes, da kenne ich nur die Titelseiten aus der Bahn :-) Daher erscheint mir das alles - bei dem Betrag - entweder als Dummheit dieser Angestellten, als Wiederholungsfall bei der Mitarbeiterin, der jetzt aufgeflogen ist, oder im schlimmsten Fall vielleicht doch als abgekartetes Spiel vom AG.
Doch darüber hat das Gericht ja nicht zu urteilen. Es kann sich nur an der Sachlage orientieren. Und die lässt in dem Fall keine Bagatelle zu: Wenn Unterschlagung und deswegen Kündigung, dann spielt nach dem Gesetz die Höhe der Summe keine Rolle, die Kündigung mag dann zwar als Maßnahme des AG überzogen sein (darüber kann man sicher streiten), rein rechtlich dürfte es aber daran nichts auszusetzen geben (denke ich als Laie).
hatte auch gestern abend bei kerner reingezappt. betroffene kassiererin war anwesend, ebenso ihr anwalt (ein nerviges, wenn auch nicht ganz verkehrtes etwas ;)) und die anwältin des besagten arbeitgebers. und anhören konnte ich mir nur das gerede von letzterer nicht wirklich. das war ein drumrum- und rausreden. und für mich bleibt auch nur eine frage: warum die mitarbeiterin nicht zur seite nehmen? zur not eine abmahnung...und wenn sie sich nicht einsichtig zeigt oder sonst negativ auffällt, kann man immer noch die harten juristischen geschütze auffahren.
Doch darüber hat das Gericht ja nicht zu urteilen. Es kann sich nur an der Sachlage orientieren. Und die lässt in dem Fall keine Bagatelle zu: Wenn Unterschlagung und deswegen Kündigung, dann spielt nach dem Gesetz die Höhe der Summe keine Rolle, die Kündigung mag dann zwar als Maßnahme des AG überzogen sein (darüber kann man sicher streiten), rein rechtlich dürfte es aber daran nichts auszusetzen geben (denke ich als Laie).