Herr B. hat seinen Status geändert
Noch ist der Beschluss zwar nicht rechtskräftig, aber zumindest hat der Richter gestern verkündet, dass wir geschieden sind! Die "Veranstaltung" selbst war mehr ein Witz als eine Verhandlung. Nicht nur, dass versehentlich zwei Fälle auf die gleiche Zeit gelegt wurden, sondern auch der Ablauf waren irgendwie albern. Die Hälfte der Zeit verging damit, dass der Richter alles Wichtige fürs Protokoll in sein Diktiergerät sprach, dann verhedderte er sich bei den diversen Rentenanwartschaften, die meine Frau (Bank) und ich (ÖD) neben den normalen Rentenpunkten auszugleichen hatten. Schlussendlich dauerte das Theater knapp 10 Minuten, dann wurde der Beschluss verkündet.
Das Thema Unterhalt kam nicht vor. Somit müsste ich ab sofort keinen Unterhalt mehr an die Ex zahlen. Die Sache hat aber einen Haken. Ich möchte gern eine Folgenvereinbarung von ihr unterschrieben haben, in der sie mich u. a. von der Zahlung des Hauskredits freistellt. Die unterschreibt sie mir aber nur, wenn wir uns zum Unterhalt einigen. Jetzt kann ich es darauf ankommen lassen. Am End könnte ich aber doppelt Pech haben. Sie könnte im schlimmsten Fall jederzeit Unterhalt einklagen und trotzdem keine Kreditraten fürs Haus zahlen. Dann muss ich für Unterhalt und das Haus, in dem ich nicht wohne, aufkommen.
Nein, nein, sooo weit will ich gedanklich nicht gehen, und ich will ihr da auch keine Bosheit unterstellen. Ich hab beschlossen, jetzt erst mal Ruhe einkehren zu lassen. Fürs Erste - so war es ja ohnehin bis zum 18. Lebensjahr unseres Kindes angedacht von mir - werde ich weiter zahlen (freiwillig, aber nicht so viel, wie sie sich in ihren Träumen vorgestellt hat), erst einmal in den Urlaub gehen am Wochenende und das Urteil rechtskräftig werden lassen in vier Wochen. Und dann können wir uns ggf. noch mal unterhalten.
Trotz dieses bitteren Beigeschmacks hab ich gestern mit mir ein wenig gefeiert, mir was Schönes zu essen gekocht und eine halbe Flasche Sekt geleert. Und wie sagte mein Vater am Telefon: "Jetzt kannst Du wieder ganz offiziell auf Brautschau gehen!". Also dann ...
Das Thema Unterhalt kam nicht vor. Somit müsste ich ab sofort keinen Unterhalt mehr an die Ex zahlen. Die Sache hat aber einen Haken. Ich möchte gern eine Folgenvereinbarung von ihr unterschrieben haben, in der sie mich u. a. von der Zahlung des Hauskredits freistellt. Die unterschreibt sie mir aber nur, wenn wir uns zum Unterhalt einigen. Jetzt kann ich es darauf ankommen lassen. Am End könnte ich aber doppelt Pech haben. Sie könnte im schlimmsten Fall jederzeit Unterhalt einklagen und trotzdem keine Kreditraten fürs Haus zahlen. Dann muss ich für Unterhalt und das Haus, in dem ich nicht wohne, aufkommen.
Nein, nein, sooo weit will ich gedanklich nicht gehen, und ich will ihr da auch keine Bosheit unterstellen. Ich hab beschlossen, jetzt erst mal Ruhe einkehren zu lassen. Fürs Erste - so war es ja ohnehin bis zum 18. Lebensjahr unseres Kindes angedacht von mir - werde ich weiter zahlen (freiwillig, aber nicht so viel, wie sie sich in ihren Träumen vorgestellt hat), erst einmal in den Urlaub gehen am Wochenende und das Urteil rechtskräftig werden lassen in vier Wochen. Und dann können wir uns ggf. noch mal unterhalten.
Trotz dieses bitteren Beigeschmacks hab ich gestern mit mir ein wenig gefeiert, mir was Schönes zu essen gekocht und eine halbe Flasche Sekt geleert. Und wie sagte mein Vater am Telefon: "Jetzt kannst Du wieder ganz offiziell auf Brautschau gehen!". Also dann ...
Herr B. - 13. Sep, 06:13